Z-9.1-555 erweitert +++ Architektur-Reportage: Stadthalle Cham mit guter Akustik +++ Verwandlung eines Klosters zur Bibliothek +++ Mit wenigen Klicks zum individuellen
LIGNO® Brettsperrholz-Rippenelement +++ Clevere Details sichern den baulichen Brandschutz +++ Lignotrend erhält int. Designpreis für Echtholz-Akustikprofil in 3D-Design +++ Website-Relaunch bei Lignotrend +++ Neues Lookbook: Architecture made of LIGNO® +++ Decken made of LIGNO®:
Höchster Schallschutz nach neuen Infodienst-Holz-Empfehlungen. +++ Die konfigurierbare Variante von Brettsperrholz +++ Thema Büroakustik: Anspruchsvolles Raumdesign mit Holz +++ LIGNO® Akustik nature:3D erhält Designpreis Focus Open in Gold +++ Architektur-Reportage: Wegweisender Holzbau für Schwarzwälder „Stromrebellen“ +++ Firmen-CI setzt sich durch: Stilvoll arbeiten mit LIGNO® Akustik +++ Ruhe genießen in der „Cloud“ +++ Weisstanne-Akustikpaneele für perfekte Raumakustik zum Spielen und Lernen +++ Echtholz-Akustikpaneele: „Waldbaden“ im Wellnesshotel +++ Gute Raumakustik im Büroneubau mit LIGNO® Akustik +++ Durchgängige Echtholz-Gestaltunglinie für neuen Schulkomplex +++ Architektur-Reportage: Futuristische Wohnhausaufstockung +++ Architektur-Reportage: Echtholz-Akustik im Hallenbad +++ Architektur-Reportage: Nachverdichtung auf dem Land +++
Bauaufsichtliche Zulassung
Z-9.1-555 erweitert
Die Zulassung für LIGNO® Brettsperrholz wurde soeben mit Erweiterungen im Detail verlängert. Im Dokument sind Konfigurationsprinzip und das zugrunde liegende Berechnungsmodell der kompletten Produktpalette dokumentiert, neu ergänzt durch einige Modifikationen, die eine zusätzliche Steigerung der Materialeffizienz und die vollständigere Nutzung des Stamms erlauben.
Für die beim Feuerwiderstand wirksamen Zusatzlagen _z26 bis _z80 kann nun beispielsweise dank eines eigenen Herstellprinzips bei gleichbleibender Tragfähigkeit auch Holz einer Festigkeitsklasse tiefer als Rohmaterial verwendet werden.
Weiterhin wurde in Z-9.1-555 auch für die jüngste Elementgeneration mit dünnerer Deckschicht die bereits gutachterlich nachgewiesene Ansetzbarkeit der Sichtlage beim Nachweis der Gebrauchstauglichkeit abgebildet.